Der Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf sämtliche ihm zustehenden Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verein bzw. dem Veranstalter. Insbesondere verzichtet der Teilnehmer auf Schadenersatzansprüche, die durch leicht oder auch grob fahrlässiges Verhalten des Vereines, seiner Repräsentanten, seiner Mitglieder und der sonstigen im Interesse des Vereines anlässlich der Durchführung der Veranstaltung tätigen Personen entstehen.

Der Teilnehmer ist insbesondere darüber in Kenntnis, dass im Rahmen der Veranstaltung auch außergewöhnliche, unvorhersehbare Ereignisse eintreten können und dass auch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen möglich sind; auch in diesen Fällen wird eine

Haftung des Vereines bzw. des Veranstalters ausgeschlossen. 

Bei minderjährigen Teilnehmern erklären die Erziehungsberechtigten mit ihrer Zustimmung zur Teilnahme, den Verein od. Veranstalter hinsichtlich sämtlicher vom minderjährigen Teilnehmer gegen den Verein od. Veranstalter und/oder gegen dessen Repräsentanten bzw. Mitglieder erhobener Schadenersatzansprüche schad- und klaglos zu halten. Unfälle die aufgrund eines beschädigtes Fahrrad zurückzuführen sind, kann der Veranstalter ebenfalls nicht haftbar gemacht werden.

Es besteht absolute Helmpflicht.

 

Hans Falkinger

Obmann GranitBiker Kleinzell                                                                                        

 

Markus Breitenfellner

Leiter MTB Academy